Für Notare
Die Tendenz, dass Klienten gegenüber ihren ehemaligen Beratern (Schadenersatz-)Ansprüche geltend machen, ist stark steigend. Dies betrifft eben auch immer häufiger Notare.
Mit der eigenen Haftung konfrontiert zu werden, mag bei Notaren zwar selten sein, dafür aber umso unangenehmer. Werden Sie als Notar dabei doch in eine ungewohnte Parteirolle gezwängt, die in der Regel eine objektive Betrachtungsweise ausschließt. Handeln Sie daher in einer derartigen Situation professionell. Es ist im Rahmen eines an Sie herangetragenen Haftungsfalles nicht nur enorm wichtig, dass Sie umgehend Ihre Haftpflichtversicherung verständigen, um keine Obliegenheitsverletzung zu riskieren, die zu einer Versagung der Deckung führen könnte. Sondern ist dabei insbesondere auch auf den korrekten Inhalt der Versicherungsmeldung Bedacht zu nehmen. Binden Sie uns als Betreiber dieser Informationssete daher, wenn möglich, bereits vor der Abgabe der Versicherungsmeldung als kompetente Partner ein.
Wir helfen Ihnen nicht nur, die Sach- und Rechtslage der von Ihnen übernommenen Causa, sondern insbesondere auch den Umfang und den Verlauf des Auftragsverhältnisses genauestens zu untersuchen, um so die für Sie beste Abwehrstrategie festlegen zu können. Denn wir wissen, dass Schadenersatzklagen häufig bereits über die Zurechnungsgründe abgewehrt werden können. Unser Fokus liegt daher im Detail, welches von der Klägerseite häufig vernachlässigt wird.