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Im Regelfall hat Ihr Notar ordentlich für Sie gearbeitet. Es gibt aber auch Fälle, wo er Fehler gemacht und für sein Verhalten zu haften hat – Notarhaftung resultiert in der Regel aus allgemeinen schadenersatzrechtlichen Bestimmungen. Anzeichen für einen solchen Notarfehler bzw. eine Haftung des Notars, die natürlich in jedem Einzelfall gesondert zu prüfen ist, können zum Beispiel sein:

Die Haftung des Notars hängt maßgeblich davon ab, ob sein Fehler ursächlich für den bei Ihnen eingetretenen Schaden war.